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With our international network of suppliers, we can act quickly and cost-effectively - our own, high standards of quality set the benchmark here.
As branding experts, we easily put ourselves in the shoes of our customers - trust us.
We’ve got the ideas, we’ve got the skills.

Innovative ideas

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    Mathias Menzel & Moritz Menzel GbR
    Weidendamm 10 · 30167 Hannover · Germany
    Tel. +49(0)511 65 60 50 90 · http://labs.playgrnd.de
    info@playgrnd.de

    Imprint

    Menzel GbR / PLAYGRND Labs

    Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Mathias Menzel, Moritz Menzel

    Hanomaghof 2
    30449 Hannover
    Deutschland

    Telefon: +49 511 65605090

    E-Mail: suncard@playgrnd.de

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 273858067

    Verantwortlich gemäß § 55 RStV:
    Mathias Menzel
    Hanomaghof 2
    30449 Hannover

    Online dispute resolution in accordance with Art. 14 (1) ODR-VO: The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Menzel GbR

    Stand 01.05.2017

     

    I. Geltung der Verkaufsbedingungen

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

     

    II. Angebote, Bestellung und Preise

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer zustande.
    2. Mit der Bestellung der Ware gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    3. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Kosten, die uns durch die Angebotserstellung entstehen, wie z. B. Kosten für Entwicklung, Muster und Korrekturen, sind vom Käufer zu tragen, wenn es nicht zur Erfüllung des Auftrags kommt.

     

    III. Geistiges Eigentum, gewerbliche Schutzrechte, Arbeitsmaterialien & Datensätze

    1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z.B. Druckstandskizzen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
    2. Der Käufer haftet dafür, dass die von uns nach seinen Arbeitsmaterialien oder sonstigen Vorgaben bzw. Anweisungen hergestellte Ware keine Rechte Dritter, insbesondere keine geistigen Eigentumsrechte oder gewerblichen Schutzrechte verletzt. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, uns auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung geistigen Eigentums und/oder gewerblicher Schutzrechte geltend machen, sofern wir die Ware nach seinen Arbeitsmaterialien oder sonstigen Vorgaben bzw. Anweisungen hergestellt haben.
    3. Vom Käufer zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien und Datensätze lagern wir nur auf Risiko des Käufers. Wir haften nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Wir versichern diese Arbeitsmaterialien und Datensätze nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur auf seine Kosten. Sofern der Käufer diese Arbeitsmaterialien innerhalb eines Jahres bzw. die Datensätze innerhalb von drei Jahren nach deren letzter Verwendung durch uns nicht herausverlangt hat, sind wir nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers zu deren Vernichtung berechtigt.

     

    IV. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    3. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir ausdrücklich schriftlich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen haben. Die Verbindlichkeit gilt nur vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware so rechtzeitig dem Transportunternehmen ausgehändigt wird, dass unter normalen Umständen mit einer termingerechten Anlieferung gerechnet werden kann.
    4. Wird der Liefertermin von uns nicht eingehalten, ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Die Nachfrist hat in der Regel mindestens 10 Arbeitstage zu betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
    5. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
    1. Soweit keine schriftlichen Vereinbarungen über die Verpackung getroffen wurden, bleibt uns die Auswahl überlassen.
    2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
    3. Bei der Herstellung der Ware kann es produktionsbedingt zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu +/-5% kommen.

    Etwaige Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb dieser Toleranz stellen eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung dar. Der Käufer hat den Preis für die tatsächlich gelieferte Menge zu zahlen.

     

    V. Weiterverkauf

    1. Der gewerbliche Weiterverkauf bedarf der schriftlichen Einwilligung der Geschäftsführung der Menzel GbR, ohne eine solche schriftliche Einwilligung ist der gewerbliche Weiterverkauf untersagt.
    2. Der gewerbliche Weiterverkauf kann an weitere vertragliche Bedingungen zum Schutz des Einzelhandels geknüpft sein, diese werden, wenn nicht anders vereinbart, bei der Absicht des Weiterverkaufes definiert.
    3. Die Menzel GbR behält sich vor, den gewerblichen Weiterverkauf zu untersagen.

     

    VI. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit Zugang der Rechnung fällig. Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Zahlt der Käufer den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. dem vereinbarten Zahlungstermin, gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 12% p.a. zu fordern. Die Geltendmachung höherer Verzugsschäden bleibt unberührt.
    2. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nicht an Erfüllungsstatt, sondern nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Zahlung mit Zahlungsanweisungen, Wechseln und Schecks tritt Erfüllung erst mit Wertstellung der Bankgutschrift ein. Einzugskosten sowie Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
    3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
    4. Werden nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder sonstige Anhaltspunkte bekannt, die die Solvenz des Käufers fraglich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zurückzubehalten, bis der Käufer die Gegenleistung erbracht oder Sicherheit geleistet hat. Erbringt der Käufer in diesem Fall innerhalb einer Frist von einer Woche nach Aufforderung weder die vollständige Gegenleistung noch eine geeignete Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 323 BGB findet entsprechende Anwendung. Unser Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
    5. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus der Geschäftsbeziehung ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. 354 a HGB bleibt unberührt.

     

    VII. Beschaffenheit der Ware

    1. Eine bestimmte Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn wir ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagen. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernehmen wir daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung.
    2. Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
    3. Von uns zur Verfügung gestellte Muster sind Hand- oder Plottermuster, die hinsichtlich Material, Erscheinungsbild (z. B. Stanzbrücken, Farbe) und Verarbeitbarkeit (z.B. Rillwiderstände) von der maschinellen Fertigung abweichen können. Für derartige Abweichungen haften wir nicht.
    4. Dem Käufer ist bekannt, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung ggf. zu Farbveränderungen, schlechterer Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der Käufer eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.

     

    VIII. Mängelgewährleistung, Schadensersatz, Rügepflichten

     

    1. Die gelieferte Ware ist durch den Käufer unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach deren Erhalt, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Sämtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    2. Erkennbare Minder- oder Mehrmengen und äußerlich erkennbar beschädigte Waren sind bereits auf der Empfangsquittung zu vermerken. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, gilt die Ware insoweit als vertragsgemäß. Der Käufer ist verpflichtet, einen nicht erkennbaren Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vor der Verwendung im Hinblick auf deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu untersuchen. Sämtliche bei diesen Untersuchungen festgestellten Beanstandungspunkte sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware insoweit als vertragsgemäß.
    4. Beanstandungen und Rügen, die gegenüber Dritten, wie z. B. Handelsvertretern oder Transporteuren, geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Mängelanzeigen bzw. -rügen uns gegenüber dar.
    5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarke Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser das Vorliegen der Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nachweist.
    6. Für Mängel, die auf einer nicht sachgerechten Lagerung und/oder Verarbeitung der Ware beim Käufer beruhen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
    7. Von uns ggf. abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunabhängige Haftung. Sie befreien den Käufer insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Ware vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen auf ihre Geeignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen.
    8. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware nach unserer Wahl zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware – sofern dies möglich und für den Käufer zumutbar ist – nachzubessern.
    9. Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
    10. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruh Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen. Die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.
    11. Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Begrenzung gilt ferner nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
    12. Wird die gelieferte Ware beim Käufer oder bei einem oder mehreren Dritten beanstandet, sind wir unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch für den Fall interner Sperrungen, bei Rückrufen oder öffentlichen Warnungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren.

     

    IX. Verjährung

    1. Mängelansprüche (einschließlich Schadenersatzansprüche) sowie Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen, verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

     

    X. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Sofern wir wegen Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind, hat der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen nach Erklärung unseres Rücktritts und Aufforderung zur Herausgabe unverzüglich an uns zurückzugeben. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Käufer. Mit Tilgung aller unserer Forderungen gegen den Käufer gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

    Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

    1. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
    1. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
    2. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

     

    XI. Höhere Gewalt

    1. Höhere Gewalt, wie Streiks, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder irgendwelche andere Gründe, auf die wir keinen Einfluss haben und die die Erfüllung unserer Vertragspflichten verhindern, befreien uns von unserer Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände es erlauben, sind wir verpflichtet, den Käufer darüber schnellstmöglich schriftlich zu informieren.

     

    XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen.
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergeschrieben.

     

    XIII. Salvatorische Klausel

    1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.